Strafrecht

Das Strafrecht regelt die Folgen von verbotenen Handlungen, den Straftaten. Zentrale Regelungen dazu finden sich im Strafgesetzbuch, dem StGB, und für das Strafverfahren in der StPO, der Strafprozessordnung.

Für den Fall, dass Sie einer Straftat verdächtigt sind und möglicherweise schon ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, empfiehlt es sich grundsätzlich, erst anwaltlichen Rat einzuholen bevor eine Aussage getätigt wird. Die damit weiter im Zusammenhang stehenden Fragen sollten bei einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit meinem Büro.

Sofern Sie das Opfer einer Straftat sind, haben Sie die Möglichkeit als Nebenkläger ihre Interessen in einem gegen den Täter geführten Strafverfahren wahrzunehmen. Als Nebenkläger kann ich Ihnen mit meinem anwaltlichen Rat zur Seite stehen und Sie sogar bis in den Gerichtssaal hinein begleiten.

Ein Auszug unserer Aufgabenbereiche aus diesem Rechtsgebiet:

  • Adhäsionsverfahren
  • Ermittlungsverfahren
  • Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnisentzug
  • Führerscheinbeschlagnahme
  • Haftprüfung
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenklagevertretung
  • Pflichtverteidigung
  • Strafverfahren
  • Straftaten
    • BtmG
    • Diebstahl
    • Körperverletzung
    • Mord / Totschlag
    • Verkehrsunfallflucht
    • und weitere
  • Strafvollzug
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Untersuchungshaft
  • Verbrechen / Vergehen
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren