Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Außerhalb von Verwandtschaftsverhältnissen regelt es die gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung.

Ein Auszug unserer Aufgabenbereiche aus diesem Rechtsgebiet:

  • Ehescheidung
  • Kindesunterhalt / Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Vaterschaftsanfechtung