Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Beziehung von rechtlich (nicht wirtschaftlich) gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Typische Betätigungsfelder sind Streitigkeiten aus Werk – oder Dienstleistungsverträgen, Mietvertragsverhältnisse sowie die meisten Zahlungsstreitigkeiten. Maßgebliche Gesetzesgrundlage ist das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch.

Eine vollständige Aufzählung aller Bereiche des Zivilrechts ist aus Platzgründen nicht möglich. Im Zweifel stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch gern zur Verfügung.

Ein Auszug unserer Aufgabenbereiche aus diesem Rechtsgebiet:

  • außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Forderungseinzug / Mahnverfahren
  • Klageverfahren
  • Schadensersatz