Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die großen Bereiche Verkehrszivil – und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb dieser Rechtsgebiete gibt es besondere gesetzliche Regelungen für die jeweiligen Bereiche.

Das Verkehrszivilrecht regelt insbesondere die Ansprüche zwischen den Unfallbeteiligten nach einem Verkehrsunfall.

Das Verkehrsstrafrecht dagegen bestimmt die Folgen von verbotenen Handlungen/Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Ein Auszug unserer Aufgabenbereiche aus diesem Rechtsgebiet:

  • Verkehrsstrafrecht
    • Absolute Fahruntüchtigkeit
    • Fahrerlaubnisentzug
    • Führerscheinbeschlagnahme
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB
    • Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB
  • Verkehrszivilrecht
    • Nutzungsausfall / Mietwagen
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Unfallregulierung
    • Verkehrsunfall / Schadensregulierung
  • Verkehrsordnungswidrigkeit
    • Bußgeld
    • Fahrverbot
    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • „Punkte“
    • StVO / StVZO